Die Stiftung achtet bei der Gutachterauswahl nicht nur auf Expertise, sondern auch darauf, Voreingenommenheit – im positiven wie negativen Sinne – auszuschließen. Gutachten kommen beispielsweise nicht aus derselben wissenschaftlichen Einrichtung oder Fakultät wie der Antrag. Auch Wissenschaftler(innen), von denen ein Antrag bei der Stiftung vorliegt oder deren Antrag kürzlich abgelehnt wurde, werden in der Regel nicht angesprochen.
Die Gutachter(innen) behandeln die ihnen übermittelten Anträge vertraulich und leiten sie nicht an Dritte weiter. Ebenso wahrt die Stiftung hinsichtlich der Begutachtung strikte Vertraulichkeit, um gerade auch in problematischen Fällen ein offenes Votum zu ermöglichen. Wenn im Einzelfall Auszüge aus Gutachten mitgeteilt werden, um darauf eingehen zu können, so geschieht das in anonymisierter Form.