Begutachtung

Mensch blickt durch Lupe auf einen kleinen Gegenstand

Es entspricht seit jeher dem Selbstverständnis der Stiftung, nachvollziehbare und tragfähige Förderentscheidungen zu treffen. Diese sind nicht denkbar ohne ein adäquates Begutachtungsverfahren, das unverzichtbarer Bestandteil unserer guten Stiftungspraxis ist.

Für die VolkswagenStiftung ist die externe Begutachtung das wichtigste Instrument, um die Qualität ihrer Förderentscheidungen zu sichern. Dabei kommt es ihr auf die Transparenz der Begutachtungsverfahren und die Professionalität aller an der Antragsprüfung Beteiligten an.

Hier erläutern wir den Prozess und die Praxis der Antragsprüfung sowie die Erwartungen an Gutachter:innen, die die Stiftung unterstützen.

Gutachter:innenauswahl

Wenn ein eingereichtes Forschungsvorhaben den Kriterien der jeweiligen Ausschreibung genügt, bittet die Stiftung ausgewiesene Fachleute einzeln oder in Gutachter:innenkreisen um eine Einschätzung als Entscheidungsgrundlage für das Kuratorium oder den/die Generalsekretär:in. Ohne diese externen Fachleute wäre eine seriöse Prüfung von jährlich mehreren hundert Antragsskizzen und Anträgen nicht möglich.

Wir danken unseren Unterstützer:innen!

Unser Dank gilt jenen rund 400 ehrenamtlich tätigen Gutachter:innen – davon etwa ein Drittel aus dem Ausland –, die die Stiftung jedes Jahr in ihren Begutachtungsverfahren unterstützen! 

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Die Stiftung achtet bei der Gutachter:innenauswahl nicht nur auf Expertise, sondern auch darauf, Voreingenommenheit – im positiven wie negativen Sinne – auszuschließen. 

Sollte eine Person aus dem Gutachter:innenkreis unter die nachfolgenden Befangenheitskriterien fallen, nimmt sie an der Beratung des betroffenen Antrags nicht teil: 

  • Persönliche Bindungen (Verwandtschaft, Freundschaft) oder Konflikte zwischen Begutachtenden und Antragstellenden
  • Zugehörigkeit oder bevorstehender Wechsel zur selben Forschungseinrichtung
  • Aktuelle oder ehemalige dienstliche Abhängigkeit
  • Wissenschaftliche Kooperationen (gemeinsame Forschungsprojekte, Veranstaltungen, Publikationen)
  • Mitwirkung in einem Aufsichtsrats-/Entscheidungsgremium einer antragstellenden Forschungseinrichtung
  • Unmittelbare Konkurrenz
  • Wirtschaftliche Interessen (eigene oder nahestehender Personen) an der Entscheidung über den Förderantrag

Mitglieder von Gutachter:innenkreisen sind gehalten, für die Dauer ihrer Tätigkeit keine eigenen Anträge zu stellen. Bei einer Antragstellung in der jeweiligen Förderinitiative scheiden Gutachter:innen aus dem betreffenden Gremium aus. Dies gilt auch, wenn mehrfach aus ihrem direkten wissenschaftlichen Umfeld Anträge gestellt werden.

Nicht alle Umstände, die den Anschein einer Befangenheit erwecken könnten, sind jedoch für die Stiftung überprüfbar. Sie ist daher darauf angewiesen, dass angefragte Gutachter:innen Befangenheiten selbst melden, wenn sie solche erkennen, so dass wir eine Beteiligung möglicherweise befangener Wissenschaftler:innen am Begutachtungsverfahren ausschließen können. 

Regeln guter Praxis

Mit ihrer Gutachter:innentätigkeit erkennen die von der Stiftung zu Rate gezogenen Fachleute die folgenden Regeln guter Praxis als bindend an. Wenn es nicht möglich ist, ein Votum im Einklang mit diesen Regeln abzugeben, so muss die Begutachtung – auch ohne Angabe von Gründen – gegenüber der Stiftung abgelehnt werden.

  • Die Begutachtung folgt den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Alle Angaben entsprechen der Wahrheit und sind nicht darauf angelegt, das geistige Eigentum anderer zu verletzen oder deren Forschungstätigkeit zu beeinträchtigen.
  • Mit der Übernahme der Begutachtung wird die Zuständigkeit für wesentliche Aspekte des Antrags erklärt. Erachten sich zu Rate gezogene Fachleute für nicht zuständig, so benachrichtigen sie die Stiftung.
  • Fühlen sich Gutachter:innen in der Sache befangen, scheiden sie ebenfalls aus dem Begutachtungsprozess aus. 
  • Die befürwortende oder ablehnende Empfehlung berücksichtigt neben der fachwissenschaftlichen Abwägung auch die in der jeweiligen Förderinitiative geltenden Anforderungen, Ziele und Einschränkungen gemäß den "Informationen zur Antragstellung".
  • Die Gutachter:innen behandeln die ihnen übermittelten Anträge vertraulich und leiten sie nicht an Dritte weiter.
  • Bei der Erstellung von Gutachten ist der Einsatz von generativen Modellen mit Blick auf die Vertraulichkeit des Begutachtungsverfahrens unzulässig. Zur Begutachtung bereitgestellte Unterlagen sind vertraulich und dürfen insbesondere nicht als Eingabe für generative Modelle genutzt werden.

Begutachtungsverfahren

Die eingereichten Anträge werden zunächst von der Geschäftsstelle daraufhin durchgesehen, ob sie den in den "Informationen zur Antragstellung" beschriebenen Anforderungen formell genügen. Ist dies der Fall, erfolgt eine externe Begutachtung durch fachlich nahestehende Expert:innen. 

Die Stiftung möchte ihre Entscheidungen auf der Basis einer möglichst breit angelegten Begutachtung treffen. Dabei muss sie auf die Arbeitslast für die zu Rate gezogenen Fachleute Rücksicht nehmen. Deshalb werden Gutachter:innen im schriftlichen Verfahren grundsätzlich nicht mehr als zwei Mal pro Jahr zu einzelnen Anträgen befragt. Die Zusammensetzung von Gutachterkreisen wird regelmäßig auf ihre fachliche Passfähigkeit mit den vorgelegten Anträgen sowie auf weitere Aspekte wie Internationalität und Diversität überprüft und entsprechend verändert. Dies beugt auch einer Verengung der Blickrichtung in Kommissionen vor.

Feedback zu begutachteten Anträgen

Die jeweilige Ausgestaltung eines solchen Auswahlprozesses wird den Erfordernissen der einzelnen Förderinitiativen und Anträge entsprechend festgelegt. Dabei achtet die Stiftung darauf, dass das Arbeitspensum vor allem auf Antragstellenden- und Gutachter:innenseite verhältnismäßig bleibt und Antragstellende so schnell wie möglich mitgeteilt bekommen, ob ihr Antrag erfolgreich war oder nicht. Eine Folge dieser Maßnahmen ist, dass schriftliche Einzelgutachten in den Programmen der VolkswagenStiftung die Ausnahme sind. Stattdessen werden Förderempfehlungen der Gutachter:innen häufig im Rahmen von Gutachter:innenkommissionen ausgesprochen, nachdem diese die vorliegenden Anträge vergleichend diskutiert haben. Diese Diskussionen und Entscheidungen werden von der Geschäftsstelle protokolliert. Da diese Protokolle u.a. direkte Vergleiche mit anderen eingereichten Anträgen beinhalten, können sie nicht mit abgelehnten oder zur Bewilligung vorgeschlagenen Antragstellenden geteilt werden. Stattdessen behält sich die VolkswagenStiftung das Recht vor, Förderentscheidungen ohne ausführliches inhaltliches Feedback mitzuteilen. Vor allem bei Entscheidungen in Skizzenverfahren, in denen hohe Antragszahlen zu erwarten sind, ist ein Feedback grundsätzlich nicht möglich. Bei Anträgen, die nach mehreren Auswahlstufen oder im Rahmen eines aufwändigeren Antragsverfahrens abgelehnt wurden, gibt es die Möglichkeit, ein ausführlicheres telefonisches Feedback von den zuständigen Fachreferent:innen zu erhalten. 

Weiterentwicklung von Begutachtungsverfahren 

Die VolkswagenStiftung versteht sich als wichtige Impulsgeberin in der (deutschen) Wissenschaftslandschaft. Neben ihrer Rolle als Förderin von innovativen Ansätzen und Themen in Forschung und Lehre experimentiert die Stiftung auch mit Antrags- und Auswahlverfahren, um diese effizienter und gerechter zu gestalten. Beispielsweise gehören dazu der Einsatz von Lotterieverfahren in der Entscheidungsfindung (in "Experiment", 2017-2020) oder Videoskizzen in Auswahlverfahren (in "Momentum", seit 2022). Diese Pilotprojekte werden begleitend untersucht, um die Erkenntnisse mit interessierten Institutionen in Deutschland und im Ausland zu teilen und zu diskutieren. 

Informationen zum teil-randomisierten Auswahlverfahren

Seit 2017 erprobt die VolkswagenStiftung ein neues Auswahlverfahren für Projektanträge: In ihrer Förderlinie "Experiment!" werden nicht nur Projekte von einer unabhängigen Jury ausgewählt, sondern zusätzlich weitere Vorhaben aus den zum Programmziel passenden und qualitativ uneingeschränkt förderbaren Anträgen ausgelost. Hintergründe, Reaktionen und Begleitforschung zu einem ungewöhnlichen Verfahren.

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