Vorlage für die Projektskizze
Das Förderangebot wird aktuell überarbeitet. Informationen zum Nachfolgeprogramm folgen voraussichtlich Ende 2023.
Jonas Willingstorfer für VolkswagenStiftung
Mit den "Pioniervorhaben – Explorationen des unbekannten Unbekannten" unterstützt die Stiftung bahnbrechende und riskante Forschungsideen mit hoher wissenschaftlicher Relevanz. Gesucht sind Vorhaben aus dem Bereich der Grundlagenforschung, die sich nicht dem bereits 'bekannten Unbekannten' widmen, sondern das 'unbekannte Unbekannte' explorieren - mit dem Potenzial zu großen wissenschaftlichen Durchbrüchen, allerdings auch mit dem Risiko, zu Scheitern.
Pioniervorhaben müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
Das Förderangebot richtet sich an herausragende Wissenschaftler:innen aller Disziplinen und ist offen für verschiedene Förderformate. Zudem ist es bewusst breit aufgestellt und flexibel gestaltet – ob ein Vorhaben gefördert wird, wird in einem zweistufigen Auswahlprozess beurteilt.
Das Förderangebot wird aktuell überarbeitet. Informationen zum Nachfolgeprogramm folgen voraussichtlich Ende 2023.
Hier finden Sie Informationen zur Antragsberechtigung sowie zur Antragstellung.
Anträge werden nur im Rahmen der aktuell gültigen Förderangebote (auch als Initiativen oder Förderprogramme bezeichnet) entgegengenommen.
Bei folgenden Punkten ist eine Antragstellung aussichtslos:
Ja, alle Antragstellenden müssen ihre Promotion abgeschlossen haben. In einzelnen Ausschreibungen kann es auch ausreichen, dass eine Dissertation eingereicht wurde. Die Details einer solchen Ausnahme finden Sie in den Informationsunterlagen der entsprechenden Ausschreibung.
Die Hauptantragstellenden müssen an eine deutsche Universität oder Forschungseinrichtung angeschlossen sein oder mit dem Antrag eine Stellungnahme einreichen, in der die Leitung des Hochschulinstituts bzw. der Arbeitsgruppe bestätigt, sie im Fall einer Bewilligung anzustellen und die Verwaltung der Drittmittel zu übernehmen.
Bewilligungen können nur an Universitäten oder wissenschaftliche Einrichtungen in Deutschland vergeben werden. Antragstellende von nicht-bewilligungsfähigen Einrichtungen können als Kooperationspartner in ein Vorhaben mit eingebunden werden.
Grundsätzlich können auch wissenschaftliche Institutionen aus dem Ausland einen Antrag stellen. Ihre Anträge müssen sich auf eine spezifische Förderinitiative beziehen und konkrete Angaben über eine vorher vereinbarte Kooperation mit Wissenschaftler:innen in Deutschland enthalten. In vielen Förderinitiativen wird eine Federführung durch die deutsche wissenschaftliche Institution vorausgesetzt.
Grundsätzlich ja. Der Antrag, der bei der VolkswagenStiftung eingereicht wird, muss allerdings thematisch von dem bereits geförderten Projekt klar abgegrenzt werden.
Die VolkswagenStiftung finanziert keine Vorhaben, die eine abgeschlossene Förderung der Stiftung wieder aufnehmen. Sie springt auch nicht dort ein, wo andere Förderer eine Finanzierung abbrechen.
Grundsätzlich ja. In einigen Förderangeboten kann hier eine Begrenzung auf einen Antrag pro Institution gesetzt werden. Entsprechende Bedingungen finden Sie in den Informationsunterlagen der jeweiligen Ausschreibung.
Nein.
Grundsätzlich nein.
Eine Beratung im Vorfeld der Antragseinreichung ist mit Blick auf die Passfähigkeit zur Förderinitiative möglich. Eine inhaltliche Einschätzung des Antrags kann nicht gegeben werden, da diese Teil des Begutachtungsprozesses ist.
Eine durchsuchbare Aufstellung finden Sie in unserer Projektdatenbank.
Nein.
Die Dokumente 'Informationen zur Antragstellung' erläutern die inhaltlichen Rahmenbedingungen und die formalen Voraussetzungen für eine Antragstellung spezifisch für jede Initiative und geben praktische Hinweise für eine Antragstellung. Für darüber hinausgehende Fragen stehen die im Dokument genannten Ansprechpartner:innen gern zur Verfügung. Anträge werden in elektronischer Form über das Antragsportal der Stiftung gestellt.
Welche Mittel beantragt werden können, wird in der "Information zur Antragstellung" der jeweiligen Ausschreibung angegeben. Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften können in den meisten Ausschreibungen 10 % Gemeinkosten ("Overheads") beantragen. Details zu den Gemeinkosten finden Sie im Dokument "Infomationen zur Gemeinkostenpauschale", das Sie in unserem Download-Bereich herunterladen können.
Die VolkswagenStiftung fördert grundsätzlich nur zweckgebunden und achtet darauf, dass die Mittel zusätzlich verwendet werden – also den Grundetat einer Institution nicht entlasten und damit den eigentlichen Unterhaltsträger der geförderten Einrichtung, wie zum Beispiel den Staat. Die Mittel dürfen nicht zur Deckung von Etatlücken herangezogen werden oder andere Geldgeber veranlassen, ihre Zuwendungen entsprechend zu kürzen. Die Stiftung stellt auch nicht anderen Forschung fördernden Einrichtungen Mittel für deren allgemeine Förderarbeit zur Verfügung.
Als Richtwerte bei der Antragstellung können Durchschnittssätze für Personalmittel herangezogen werden, die Sie in unserem Download-Bereich herunterladen können. Sie enthalten bereits die Lohnnebenkosten, wie z. B. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Zusätzliche Gemeinkosten werden nicht übernommen. Sollte die Besetzung für die beantragte Stelle bekannt sein und diese tarifbedingt höhere Personalmittelsätze bekommen, bitten wir Sie, die entsprechend höheren Personalmittelsätze anzugeben und dies im Rahmen der Kostenplanbegründung kenntlich zu machen.
Wenn in Ihrem Vorhaben größere Datenmengen erzeugt werden, erwartet die Stiftung einen Datenmanagementplan als Antragsanlage. Dieser ist ggf. Gegenstand der Begutachtung. Wenn Sie in Ihrem Projekt Daten generieren wollen, aber noch nicht wissen, in welchem Repositorium Sie ihre Daten speichern wollen, nutzen Sie bitte den Basis-Datenmanagementplan, den Sie in unserem Download-Bereich herunterladen können. Ansonsten nutzen Sie den Datenmanagementplan des Zielrepositoriums.
Die VolkswagenStiftung bezieht grundsätzlich Fachgutachter:innen in ihre Entscheidungen mit ein. Diese begutachten eingereichte Anträge entsprechend der in den Informationsunterlagen für das jeweilige Programm genannten Kriterien (beispielsweise wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn, Eignung der Kandidaten, Realisierbarkeit des Vorhabens etc.) und sprechen eine Förderempfehlung für das Kuratorium der VolkswagenStiftung aus. Die Stiftung wahrt hinsichtlich der Begutachtung strikte Vertraulichkeit.
Das Kuratorium der Stiftung entscheidet in der Regel dreimal jährlich in Sitzungen über die Anträge. Mit einem bindenden "Code of Conduct" für die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle und die Kuratoriumsmitglieder stellt die Stiftung sicher, dass keine Person an einer Entscheidungsfindung mit Bezug auf eine Institution beteiligt ist, der sie angehört oder in deren Gremien sie mitwirkt. Im Rahmen einer Sondervollmacht kann der/die Generalsekretär:in der VolkswagenStiftung über Projekte mit geringeren Antragsvolumen entscheiden und berichtet dem Kuratorium über diese Entscheidungen.
Die VolkswagenStiftung muss bei der Konzeption von Antrags- und Begutachtungsverfahren darauf achten, dass diese Verfahren so zeit- und kosteneffizient wie möglich sind, sowohl für Antragstellenden als auch für Gutachter:innen. Daher holt die Stiftung anders als andere Förderorganisationen nur selten Einzelgutachten zu Anträgen ein. Meist werden Anträge im Rahmen von Gutachtersitzungen vergleichend diskutiert und eine Förderempfehlung durch die Gutachter:innen ausgesprochen. Die wesentlichen Kritikpunkte werden protokolliert, diese Protokolle können aber u. a. aufgrund direkter Vergleiche mit parallel bewerteten Anträgen nicht mit Antragsteller:innen geteilt werden. Die VolkswagenStiftung zielt jedoch darauf ab, dass der Umfang des Feedbacks dem Aufwand für die Antragstellenden gerecht wird. Bei abgelehnten Skizzen ist daher generell kein Feedback erwartbar, während am Ende von teils mehrstufigen Auswahlverfahren die Möglichkeit besteht, sich ausführlicheres telefonisches Feedback einzuholen.
Nein. Der/die selbe Hauptantragstellende kann allerdings gerne einen Antrag zu einem neuen Thema einreichen. Bei Einreichung im selben Programm wird die Rücksprache mit der/dem zuständigen Förderreferent:in empfohlen, um sicherzustellen, dass das Thema ausreichend von bereits eingereichten Antrag abgegrenzt ist.
Hier finden Sie Infos rund um Bewilligungsgrundsätze, Mittelabruf, Projektberichte, Verwendungsnachweise, Einsatz des Stiftungslogos u. v. m.
Die VolkswagenStiftung ist eine privatrechtliche und gemeinnützige Wissenschaftsförderin und hat als solche sicherzustellen, dass die von ihr bewilligten Fördermittel wirtschaftlich und ordnungsgemäß verwendet werden. Mit Annahme der Fördermittel erkennen Sie die Bewilligungsgrundsätze an, die Sie in unserem Download-Bereich herunterladen können. Als sog. Bewilligungsempfänger:in haben Sie dafür zu sorgen, dass diese Grundsätze sowie zusätzlich mitgeteilte besondere Bedingungen allen, die am geförderten Vorhaben und dessen Abwicklung beteiligt sind (z.B. Mitarbeitenden, Auftragnehmer:innen, Verlag, Verfasser:innen, Herausgeber:innen, ausführende Kassen) zur Kenntnis gebracht und von ihnen eingehalten werden.
Die Förderung des sog. wissenschaftlichen Nachwuchses hat für die VolkswagenStiftung hohe Priorität. In den Hinweisen zu Promotionsvorhaben im Rahmen von geförderten Projekten (PDF, 26.5 KB) haben wir Erwartungen und Empfehlungen zusammengestellt.
Die Stiftung erwartet, dass die Geförderten in allen Fachbereichen wissenschafts- und forschungsethischen Fragen besondere Aufmerksamkeit schenken. Dies gilt bereits für die Projektkonzeption sowie insbesondere für die konkrete Durchführung des Projekts. Wenn ethisch relevante Aspekte im Forschungsprozess manifest werden, so sind die Geförderten aufgefordert, diese der jeweils zuständigen Ethikkommission und der Stiftung mitzuteilen. Wenn dies möglich und sinnvoll ist, unterstützt die Stiftung ihre Geförderten darin, Veranstaltungen durchzuführen, die Raum bieten, ethisch relevante Aspekte und Fragen mit Expert:innen sowie Fachkolleg:innen und darüber hinaus mit relevanten weiteren Gruppen aus der Gesellschaft zu diskutieren.
Mit der Bewilligung erhalten Sie den von Ihnen auszufüllenden Mittelabrufplan und eine dazugehörige Anlage (beide Dokumente finden Sie auch in unserem Download-Bereich), über die Sie u. a. schriftlich bestätigen müssen, dass sie die Bewilligungsgrundsätze anerkennen. Die bewilligten Mittel werden gemäß dem rechtzeitig von Ihnen veranlassten, bedarfsgerechten Mittelabruf auf das Konto der geförderten wissenschaftlichen Einrichtung überwiesen.
Jährlich sind inhaltliche Berichte vorzulegen, die erkennen lassen, wie sich das Projekt entwickelt. Die Hinweise zum Zwischen- und Schlussbericht, die Sie in unserem Download-Bereich herunterladen können, unterstützen Sie beim Verfassen der Berichte. Alle Berichte werden ins Antrags- und Berichtsportal der Stiftung hochgeladen.
Nach Ablauf der Förderung – bei lang laufenden Projekten gegebenenfalls auch schon früher – erwartet die VolkswagenStiftung einen rechnerischen Nachweis über die Verwendung der Mittel (Verwendungsnachweis). Unsere FAQs Verwendungsnachweis/Verwendungsprüfung erläutern u. a., wann und in welcher Form ein Verwendungsnachweis zu erbringen ist, wie mit Restmitteln im Projekt zu verfahren ist und ob Belege eingesandt werden müssen. Die Vorlage für die Erstellung des Verwendungsnachweises, das "Formular Verwendungsnachweis", können Sie in unserem Download-Bereich herunterladen.
Die Stiftung legt Wert darauf, dass die Geförderten ihre Ergebnisse vorzugsweise in gängigen Fachorganen oder Monographien zugänglich machen und dabei auf die Unterstützung durch die VolkswagenStiftung hinweisen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Open Science Policy, die Sie in unserem Download-Bereich herunterladen können. Darüber hinaus sind wir auch an einer Information verschiedener Öffentlichkeiten in geeigneten Medien über die geförderten Projekte interessiert. Hierzu bitten wir Sie um eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Team Kommunikation der VolkswagenStiftung.
Das Logo der VolkswagenStiftung darf nur im Zusammenhang mit den Förderaktivitäten der Stiftung verwendet werden, nicht etwa für werbliche Zwecke. Alle Informationen und Dateien finden Sie im Bereich Stiftungslogo und Corporate Design.
Angebote für Geförderte der Stiftung finden Sie unter Zusatzleistungen und Weiterbildung.
Wichtige Dokumente können Sie in unserem Download-Bereich herunterladen.
Nach Ablauf der Förderung – bei lang laufenden Projekten gegebenenfalls auch schon früher – erwartet die VolkswagenStiftung einen rechnerischen Nachweis über die Verwendung der Mittel (Verwendungsnachweis).
Ein Verwendungsnachweis ist der finanzielle Nachweis der bewilligungskonformen Verausgabung der Fördermittel durch die Bewilligten bzw. die bewilligten Institutionen. Die Verwendungsprüfung der Fördermittel ist gemäß Satzung der VolkswagenStiftung § 3 und § 9 vorgeschrieben.
In einem Verwendungsnachweis werden die projektbezogenen Ausgaben abgerechnet, die:
Direkt nach dem Ende jeder Förderung erwartet die Stiftung unaufgefordert einen Schlussverwendungsnachweis.
Zwischenverwendungsnachweise werden nur bei Bedarf angefordert und müssen nicht jährlich eingereicht werden.
Bitte nutzen Sie das Formular Verwendungsnachweis sowie die Excel-Vorlage für die Übersicht aller Einzelausgaben und Einnahmen (s. Seite 3 des Formulars), die nach den bewilligten Kostenpositionen zu ordnen sind. Beide Vorlagen finden Sie im ZIP-Ordner "Formular und Excel-Liste Verwendungsnachweis", den Sie in unserem Download-Bereich herunterladen können.
Das Formular ist (analog oder digital) zu unterzeichnen von:
Der Verwendungsnachweis ist ausschließlich per E-Mail einzureichen. Bitte senden Sie ihn an: verwendungspruefung@volkswagenstiftung.de.
Nein, Belege sind ausschließlich auf Anforderung einzureichen. Für alle Einzelausgaben müssen originale Rechnungen oder Zahlungsbelege vorgehalten werden.
Bewilligte Mittel, die im Projekt nicht verbraucht werden/wurden, sind unverzüglich an die Stiftung zurück zu zahlen. Die Rückzahlung erfolgt unter Angabe des Aktenzeichens auf folgendes Konto der VolkswagenStiftung:
IBAN: DE98250500000101044006
SWIFT-BIC: NOLADE2H
Kreditinstitut: Norddeutsche Landesbank
Bärbel Erdmann
erdmann@volkswagenstiftung.de
Dr. Uta Saß
sass@volkswagenstiftung.de