Nachwuchsgruppen an Universitäten (beendet)

Frau hält Hände zum Stop-"T"

Ziel der Initiative

Mit ihrem Programm "Nachwuchsgruppen an Universitäten" möchte die Volkswagen-Stiftung jungen, herausragend qualifizierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit geben, frühzeitig eigenständig Forschung, vorwiegend auf neuen und zwischen den Disziplinen angesiedelten Gebieten, zu betreiben und eine mit Mitarbeiter:innenstellen und Sachmitteln ausgestattete Arbeitsgruppe selbständig zu leiten. Das Programm ist ausschließlich für deutsche Universitäten bestimmt; die Gruppenleitung selbst steht jedoch ausländischen und deutschen Bewerberinnen und Bewerbern offen. Es ist fachlich nicht eingegrenzt und richtet sich gleichermaßen an die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften wie an die Natur- und Ingenieurwissenschaften, die Mathematik und die Medizin.

Als Leiter oder Leiterinnen der Nachwuchsgruppen kommen junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in Betracht, die während oder nach der Promotion herausragende wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht haben. Auch ausländischen Nachwuchswissenschaftler:innen steht das Programm grundsätzlich offen. Entscheidendes Kriterium stellt das Forschungsinteresse des künftigen Leiters oder der künftigen Leiterin dar, das auf ein interdisziplinäres und besonders innovatives Arbeitsgebiet gerichtet sein sollte - auch wenn dies ein gewisses Risiko mit sich bringt. Auch die Etablierung neuartiger Methoden in traditionellen oder sich entwickelnden Arbeitsgebieten kann Arbeitsziel sein. Die Leitung einer Nachwuchsgruppe dürfte für junge Wissenschaftler, die in der Hochschule verbleiben möchten, besonders attraktiv sein, da sie die Möglichkeit bietet, schon früh Eigenverantwortung zu übernehmen, und zusätzlich Raum für die eigene wissenschaftliche Profilierung geschaffen wird. 

Antrags- und Auswahlverfahren

Anträge auf Einrichtung einer Nachwuchsgruppe können direkt bei der Stiftung in Form von Selbstbewerbungen gestellt werden. Neben einer eingehenden Begründung für die Wahl der aufnehmenden Universität erwartet die Stiftung von den Bewerberinnen und Bewerbern ferner detaillierte Angaben über das wissenschaftliche Umfeld und die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Gruppe vor Ort sowie zu eventuell bereits bestehenden oder geplanten nationalen und internationalen Kooperationen. Weiterhin sind verbindliche Erklärungen der aufnehmenden Universität erforderlich.

Die eingereichten Anträge werden von der Stiftung unter Einschaltung von Fachgutachter:innen vergleichend geprüft. Anschließend wird eine begrenzte Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern zu einem Vortrag in die Stiftung eingeladen, um ihr Vorhaben einer Gutachterkommission vorzustellen. Da pro Jahr nur ca. zehn bis zwölf Nachwuchsgruppen in die Förderung aufgenommen werden können, kann nur wirklich herausragenden Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen zu einer Bewerbung geraten werden. 

Weitere Voraussetzungen für die Beantragung einer Nachwuchsgruppe

Nachwuchsgruppen bedürfen der Einbettung in einen breiteren wissenschaftlichen und institutionellen Zusammenhang. Daher sollten die Einbindung der Nachwuchsgruppe in das wissenschaftliche Umfeld der Universität und die dadurch gegebenen Interaktionsmöglichkeiten erläutert werden. Des Weiteren erwartet die Stiftung seitens der aufnehmenden Universität eine verbindliche Erklärung, in der diese ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringt, die Nachwuchsgruppe aufzunehmen, mit ihren Mitgliedern ein Arbeitsverhältnis für die Dauer der Förderung zu begründen und deren Arbeit zu unterstützen. Wichtig ist ferner eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass die Einbindung der innerhalb der Nachwuchsgruppe zu betreuenden Doktoranden gesichert ist. Wenn der Gruppenleiter/die Gruppenleiterin habilitiert ist, erübrigt sich diese.

Einen weiteren wesentlichen Aspekt für die Einrichtung von Nachwuchsgruppen an Universitäten stellt für die Stiftung die Einbeziehung der Gruppenleitung in die Lehre dar. Dafür sollten mindestens zwei Semesterwochenstunden vorgesehen werden, und die aufnehmende Institution sollte ihre Bereitschaft erklären, die Durchführung der von dem Antragsteller/der Antragstellerin geplanten Lehrveranstaltungen zu ermöglichen und zu gewährleisten

Darüber hinaus erwartet die Stiftung von der aufnehmenden Institution eine substanzielle Eigenleistung, die möglichst präzise darzulegen ist. Um die weit gehende organisatorische Unabhängigkeit der Nachwuchsgruppe zu gewährleisten, sollte diese zumindest über einen Basisanteil eigener Haushaltsmittel und die Nutzung von Ressourcen selbst verfügen können. In den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften wäre darüber hinaus beispielsweise der Zugang zu Bibliotheken, Archiven oder Rechnerkapazitäten zu gewährleisten, für Arbeitsgruppen im natur- und ingenieurwissenschaftlichen Bereich die Nutzung von Geräten und Werkstätten. Ferner sind präzise Angaben über die Bereitstellung der benötigten Räumlichkeiten/Versuchslabore zu machen.

Die Erklärung der aufnehmenden Institution sollte möglichst von mehreren Lehrstuhlinhabern, dem fachlich zuständigen Dekan oder einem universitären Gremium getragen werden und kann gegebenenfalls während des laufenden Prüfverfahrens nachgereicht werden. In Ausnahmefällen kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Umfang und Dauer der Förderung

Grundsätzlich ist eine fünfjährige Förderung mit 0,8 bis maximal 1,3 Millionen Euro pro Nachwuchsgruppe entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Fachgebiets vorgesehen. Auf Grund einer Evaluation der Gruppe im dritten Förderjahr kann in Abhängigkeit vom Ergebnis eine Auslauffinanzierung für ein sechstes Jahr in Betracht gezogen werden, z. B. um noch laufende Promotionsarbeiten abzuschließen. Die für die reguläre fünfjährige Laufzeit zu bewilligenden Mittel könnten beispielsweise wie folgt gegliedert sein: Leitungsposition BAT Ia, 1,5 BAT IIa-Stellen (teilbar); Mittel für laufende Sachmittel, kleinere Geräte und Reisen. Bei einer naturwissenschaftlichen Nachwuchsgruppe kann bei Bedarf auch zusätzlich eine TA-Stelle (BAT VIb) beantragt werden. Generell ist jedoch die Zusammensetzung und Ausstattung der Gruppe von den spezifischen Erfordernissen des jeweiligen Fachgebietes abhängig und kann von der Stiftung entsprechend flexibel gehandhabt werden. Interessenten sollten sich im Vorfeld dazu mit der Stiftung in Verbindung setzen. In besonderen Fällen können auch Mittel für größere Geräte, die speziell für die Durchführung der Forschungsarbeiten der Nachwuchsgruppe benötigt werden, zur Verfügung gestellt werden. Es wird jedoch grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine Grundausstattung an Geräten vorhanden ist und Großgeräte über das Land - ggf. nach dem HBFG-Verfahren – beschafft werden.

Im Hinblick auf familiäre Notwendigkeiten ist auch eine teilzeitmäßige Inanspruchnahme der Stellen mit entsprechender Streckung der Gesamtlaufzeit möglich. Bei Nachweis des entsprechenden Bedarfs können zusätzlich Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten gewährt werden.

Frau mit Kescher

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