Nachwuchsförderung in der fächerübergreifenden Umweltforschung (beendet)

Frau hält Hände zum Stop-"T"

Zielsetzung 

In der fächerübergreifenden Umweltforschung bestehen in Deutschland noch immer Defizite, und zwar vor allem in der Kooperation der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften mit den Natur- und Ingenieurwissenschaften. Daher zielt das Programm darauf ab, einen Beitrag zur personenbezogenen Förderung des Hochschullehrer- und Führungsnachwuchses zu leisten und darüber hinaus die institutionelle Etablierung der Umweltforschung an den deutschen Universitäten zu verbessern. So soll hoch qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen die Möglichkeit gegeben werden, auf dem Gebiet der Umweltforschung eigenständig fächerübergreifende Forschungsvorhaben durchzuführen.  

Adressatenkreis und inhaltliche Anforderungen

Der Adressatenkreis wird auf Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen begrenzt, die mit herausragendem Ergebnis promoviert haben. Die Promotion soll nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Erfahrungen in fächerübergreifender Forschungskooperation, dokumentiert durch eigenständige wissenschaftliche Veröffentlichungen, sind erwünscht. Alternativ kommt in Betracht, dass im Antrag die verbindliche Zusage einer für den Antragsteller/die Antragstellerin fachfremden Hochschul- oder sonstigen Forschungseinrichtung vorgelegt wird, in dem beantragten fächerübergreifend angelegten Projekt mit einem definierten Aufgabenbereich mitzuwirken.

Inhaltliche Voraussetzung einer Förderung ist, dass es sich um Forschung im Grenzbereich der eigenen Disziplin des Antragstellers oder der Antragstellerin handelt, die eine fächerübergreifende Zusammenarbeit erfordert. Ein mindestens halbjähriger Forschungsaufenthalt in einem für den Antragsteller oder die Antragstellerin fachfremden Forschungsinstitut des In- oder Auslandes ist bei gerade erst promovierten Bewerberinnen und Bewerbern ohne entsprechende Vorerfahrungen unerlässlicher Bestandteil einer Förderung.

Die Stiftung lädt interessierte Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen zur Selbstbewerbung ein. Erforderlich ist dabei eine verbindliche Erklärung einer universitären oder außeruniversitären Arbeitseinheit, in der diese ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringt, den Antragsteller oder die Antragstellerin im Bewilligungsfalle aufzunehmen und das Vorhaben mit einem namhaften Eigenbeitrag zu unterstützen.

Ferner ist darzulegen, wie das geplante Forschungsvorhaben die bereits bestehenden Arbeitszusammenhänge ergänzen soll und welche weitergehenden Perspektiven für die Profilbildung der jeweiligen Arbeitseinheit damit verbunden werden. Eine Beteiligung an der universitären Lehre im Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden wird erwartet.

Neben der Bewerbung Einzelner möchte die Stiftung auch zur gemeinsamen Bewerbung von bis zu drei Nachwuchswissenschaftlern oder -wissenschaftlerinnen ermutigen, vorzugsweise im interdisziplinären Verbund. 

Fördermöglichkeiten  

Beantragt werden können Mittel zur Deckung der notwendigen Personal-, Reise- und sonstigen Sachkosten für eine Projektlaufzeit von maximal drei Jahren. Die Stiftung geht aus von einer möglichen Förderung von sechs bis acht Vorhaben pro Jahr, jeweils im Umfang von höchstens 500.000 Euro, bei mehreren Antragstellern maximal 750.000 Euro. Nur in Sonderfällen (z.B. bei Abhängigkeit der Projektergebnisse von Messdaten, die von Kooperationspartnern geliefert werden müssen) kann eine maximal einjährige Verlängerung vorgesehen werden.

Im Hinblick auf thematische und methodische Gemeinsamkeiten im Bereich der Umweltforschung kann die Stiftung auch Mittel bereitstellen für Veranstaltungen, die den Geförderten gemeinsame juristische, wirtschaftswissenschaftliche sowie natur- und ingenieurwissenschaftliche Grundlagen vermitteln und sie zum problemorientierten Austausch von Gedanken und Erfahrungen zusammenführen.

Die Stiftung kann Fördermittel nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben. Bei Einrichtungen außerhalb des unmittelbaren Hochschulbereichs und der allgemein bekannten außeruniversitären Forschungsinstitutionen, die als Bewilligungsempfänger fungieren sollen, sind daher auch Angaben zu Rechtsform, Satzung, Besetzung der Organe und Gremien, Gemeinnützigkeit, Etatgestaltung und Haushaltsprüfung notwendig. Soweit ein Tätigkeitsbericht der antragstellenden Einrichtung vorliegt, sollte auch dieser übersandt werden.

Frau mit Kescher

In unserer Projektdatenbank finden Sie Vorhaben, die wir in diesem Förderangebot bereits unterstützen.