Distributed Peer Review (DPR) - so funktioniert's

Coloures-Pic - stock.adobe.com
Seit 2024 experimentiert die VolkswagenStiftung mit "Distributed Peer Review" (DPR), einem Begutachtungsverfahren, bei der alle Antragstellenden zugleich Gutachter:innen sind. So setzen wir das Verfahren in der Förderinitiative "Aufbruch" ein.
Seit 2024 setzt die Stiftung den "Distributed Peer Review" in der Förderinitiative Aufbruch – Neue Forschungsräume für die Geistes‑ und Kulturwissenschaften eingesetzt. Das Verfahren läuft dabei parallel zum bisherigen Panel Review (siehe 3.A bzw. 3.B), Förderempfehlungen erfolgen jeweils aus beiden Begutachtungen. Ziel des Experiments: Die Stiftung möchte Möglichkeiten ausloten, wie die Begutachtung von Förderanträgen gerechter, schneller und robuster gestaltet werden kann.
Parallele Verfahren: Distributed Peer Review & Panel Review
1. Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt mittels anonymisierter Kurzanträge. Alle Antragsteller:innen verpflichten sich zur Teilnahme am Distributed Peer Review Verfahren (DPR). Sie erklären sich bereit, rund 5 Anträge von Mitantragstellenden zu begutachten.
2. Prüfung auf Formalia
In der VolkswagenStiftung werden die Anträge auf formale Kriterien geprüft.
3. Begutachtung
3.A Begutachtung via Distributed Peer Review
In der Stiftung werden die Anträge nach einer groben Befangenheitsprüfung den Antragstellenden zur Begutachtung zugeordnet (rund 5 Anträge pro Teilnehmer:in). Diese können sich nach Erhalt der ihnen zur Begutachtung zugeordneten Anträge für befangen erklären.
Die gegenseitige Begutachtung erfolgt anonymisiert mit Hilfe von Quick Assessment Bögen (QA). Dabei erhält jeder Antrag zusätzlich zu schriftlichen Kommentaren auch eine Note.
Basierend auf der Benotung der Anträge werden rund 10 Förderempfehlungen ausgesprochen.
3.B Parallel zum DPR: Begutachtung im Panel Review Verfahren
Die Stiftung beruft Mitglieder in ein interdisziplinäres Gutachterpanel. In einer internen Vorauswahl anhand der Ausschreibungskriterien wird eine Shortlist erstellt. Nach einer Befangenheitsprüfung werden ausgewählte Anträge den Panelmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Die Gutachter:innen bewerten die anonymisierten Anträge mit Hilfe von Quick Assessment Bögen (QA).
Im Rahmen eines Panel-Meetings werden die positiv vorbegutachteten Anträge diskutiert. Das Panel spricht rund 10 Förderempfehlungen aus.
4. Entscheidung (beide Verfahren)
Der Vorstand und das 14-köpfige Kuratorium der VolkswagenStiftung entscheiden über die Förderempfehlungen aus den beiden Verfahren.
5. Bewilligung oder Ablehnung
Die Antragstellenden erhalten mit der Information über die Entscheidung auch das Feedback aus den Quick Assessment Bögen aus dem Distributed Peer Review Verfahren.