Partnerschaftsprogramm. Forschungsvorhaben mit natur-, ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen Instituten in Afrika, Asien und Lateinamerika (beendet)

Frau hält Hände zum Stop-"T"

Ziel der Initiative

Dass Wissenschaft keine nationale Angelegenheit sein kann, ist so bekannt wie der Umstand, dass internationale Kooperation besondere Kosten verursacht. Während zahlreiche Förderorganisationen Austauschprogramme für ausländische Studierende und Wissenschaftler:innen zu Kontakt-, Studien-, Fortbildungs- oder Forschungsaufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten, gibt es relativ wenige Möglichkeiten, die ausländischen Gäste nach ihrer Rückkehr ins Heimatland bei dem Bemühen zu unterstützen, ihre in Deutschland erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in konkrete Forschungsarbeiten umzusetzen oder sie durch fortdauernde Kontakte zu den deutschen Wissenschaftler:innen auf einem hohem Niveau fortzuführen. Hier setzt das Partnerschaftsprogramm der Volkswagen-Stiftung an, in dem seit Ende 1998 auch gemeinsame Vorhaben im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich gefördert werden können.

Das Programm wurde konzipiert im Hinblick auf die zahlreichen persönlichen Kontakte zwischen Wissenschaftler:innen in Deutschland und in Ländern mit sich entwickelnden Wissenschaftsstrukturen. Dort behindern oft noch Lücken in der wissenschaftlichen Infrastruktur und der Mangel an Devisen für den Ankauf von Geräten und Verbrauchsmaterial aus dem Ausland die Forschung speziell in den experimentell arbeitenden Disziplinen. Ziel des Programms ist daher, Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen in Entwicklungs- und Schwellenländern in Afrika, Asien und Lateinamerika Forschungsprojekte zu ermöglichen, die unter Mitwirkung von Kolleg:innen aus der Bundesrepublik Deutschland überwiegend an ihren Heimatinstituten durchgeführt werden sollen. Der besondere Akzent der Projektförderung liegt in der Unterstützung der ausländischen Partner:innen, allerdings werden von deren Instituten auch Eigenleistungen erwartet.

Dabei ist die Zusammenarbeit dieser Art beileibe keine Einbahnstraße. Die ausländischen Partner:innen können durch ihre Sicht der Probleme Fragestellungen fruchtbar erweitern sowie durch die Vertrautheit mit ihrem Land Zugang zu Materialien, Personen und Gebieten eröffnen, die etwa deutschen Botaniker:innen oder Geolog:innen, aber auch Wirtschaftswissenschaftler:innen sonst verschlossen blieben.

Thematisch ist das Programm breit ausgelegt. Anträge können aus allen Bereichen der Ingenieur- und Naturwissenschaften (einschließlich der Theoretischen Medizin) und von Wirtschaftswissenschaftlern gestellt werden. Wenn die Aufgabenstellung eine interdisziplinäre oder regionale Bearbeitung nahelegt, sollten Verbundprojekte mit mehreren Partnerinstituten in einem oder mehreren Ländern in Afrika, Asien oder Lateinamerika konzipiert werden, auch zur Intensivierung der Süd-Süd-Kooperation. Projekte mit primär entwicklungspolitischem Bezug sollten allerdings über die bei anderen Organisationen bestehenden Programme beantragt werden.

Mit diesem Programm möchte die Stiftung die Zusammenarbeit von ausländischen und deutschen Wissenschaftler:innen in den Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften fördern. Ansatzpunkte dafür bieten zum Beispiel persönliche Kontakte, die durch Ausbildungs- oder Forschungsaufenthalte im Ausland oder im Rahmen von Hochschulpartnerschaften und akademischen Austauschprogrammen entstanden sind. Das Partnerschaftsprogramm soll besonders qualifizierten, vor allem auch jüngeren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Entwicklungs- und Schwellenländern in Afrika, Asien und Lateinamerika die Möglichkeit geben, überwiegend an ihren Heimatinstituten angesiedelte Forschungsarbeiten in enger Kooperation mit Fachkolleginnen und -kollegen aus Deutschland durchzuführen sowie am wissenschaftlichen Fortschritt mitwirken und international konkurrieren zu können. Wenn die Aufgabenstellung eine interdisziplinäre oder regionale Bearbeitung nahelegt, sollten Verbundprojekte mit mehreren Partnerinstituten in einem oder mehreren Ländern in Afrika, Asien oder Lateinamerika konzipiert werden, auch um die Zusammenarbeit von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen innerhalb der Partnerländer und über Ländergrenzen hinweg (Süd-Süd-Kooperation) zu intensivieren. Möglichkeiten einer Vernetzung mit anderen Forschungsaktivitäten, auch solchen in internationaler Trägerschaft, sind zu nutzen.

Anträge können aus allen Bereichen der Ingenieur- und Naturwissenschaften (einschließlich der theoretischen Medizin) sowie von Wirtschaftswissenschaftler:innen gestellt werden. Projekte sollten forschungsorientiert sein und nicht lediglich einen Technologie-/Methodentransfer beinhalten. Bei entsprechend relevanter Thematik sollen sie landes- oder regionenspezifisch und können auch anwendungsorientiert sein; allerdings sollten Projekte, die eindeutig entwicklungspolitischen Charakter haben und in den Aufgabenbereich der technischen Zusammenarbeit fallen, nicht bei der Stiftung, sondern bei den dafür zuständigen Stellen beantragt werden. 

Fördermöglichkeiten 

Bevorzugt gefördert werden solche Vorhaben, die möglichst viele der in diesem Merkblatt durch Unterstreichung hervorgehobenen Desiderata erfüllen.

Bei einer Projektlaufzeit von zwei bis drei Jahren können Mittel bis zu insgesamt 100.000 Euro bereitgestellt werden. Sie sind überwiegend für die ausländischen Partner:innen bestimmt, werden aber an das deutsche Institut bewilligt und von diesem verwaltet. Eine Verlängerung bis zu einer Laufzeit von fünf Jahren kann im Falle einer erweiterten Aufgabenstellung und besonders viel versprechender Zwischenergebnisse beantragt werden, wobei die Summe aus zusätzlich erbetenen Mitteln und der Antragssumme beim Erstantrag 150.000 Euro nicht überschreiten darf. Der Anteil der Mittel für die deutsche Seite kann bis zu einem Drittel der Antragssumme ausmachen, bei Fortsetzungsanträgen sollte er deutlich darunter liegen.

Für ausländische Institute können Mittel beantragt werden für:

  • Verbrauchsmaterial, Kommunikation

  • Reisen zum Partnerinstitut in Deutschland (nötigenfalls bis zu einem Jahr, um sich z. B. mit der Benutzung eines bestimmten Gerätes vertraut zu machen oder eine spezielle Methode zu erlernen) und zu ebenfalls beteiligten Instituten und gemeinsamen Geländearbeiten in der Region

  • studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte für zeitlich begrenzte, projektbezogene Aufgabenstellungen (auch Werkverträge) und Stipendien ("Surplace") in landesüblicher Höhe für Doktoranden (in Ausnahmefällen auch für den "Master by research") zur Anfertigung qualifizierender Arbeiten im Rahmen des Partnerschaftsvorhabens, Stipendiatenbesuche in Deutschland

  • Literatur, Zeitschriften-Abonnements für die Dauer des Projektes

  • Geräte (in Ausnahmesituationen auch für Reparaturen oder Wartung von Geräten)

  • aktive Teilnahme an wichtigen nationalen oder internationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen zur Präsentation und Diskussion von Projektergebnissen (in der zweiten Hälfte der Projektlaufzeit).

Für das deutsche Institut können Mittel beantragt werden für:

  • Reisen zum ausländischen Partnerinstitut (nötigenfalls auch längere Aufenthalte von Mitarbeitern, die beim Aufbau/Einfahren eines Gerätes oder bei der Durchführung spezieller Forschungsarbeiten mitwirken), auch zur Teilnahme als "External examiner" an der Abschlussprüfung eines im Projekt geförderten Nachwuchswissenschaftlers/einer Nachwuchswissenschaftlerin am ausländischen Partnerinstitut

  • Verbrauchsmaterial, Kommunikation

  • studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte für zeitlich begrenzte, projektbezogene Aufgabenstellungen einschließlich Besuche beim ausländischen Partner:innen

  • in begründeten Ausnahmefällen kleinere Geräte und Feldforschungsinstrumente.

Außerdem können Zuschüsse beantragt werden für:

  • gemeinsame Publikationen und Darstellung des Projektes im Internet 

  • projektbezogene Veranstaltungen (Workshops, Summer Schools) mit möglichst großer Breitenwirkung zur Darstellung und Diskussion der Projektergebnisse und zum Vergleich mit anderen Arbeitsgruppen auf regionaler oder internationaler Ebene.

  • eben den Fahrtkosten können für Aufenthalte ausländischer Wissenschaftler in Deutschland für den ersten Monat bis zu 1.750 Euro und bei längeren Aufenthalten monatlich bis zu 1.500 Euro veranschlagt werden. Für Reisen der deutschen Wissenschaftler:innen zum ausländischen Partner/Partnerin können Aufenthaltskosten bis zu den Sätzen der Reisekostenvorschriften des öffentlichen Dienstes zugrundegelegt werden. Bei Aufstellung der Reisekosten sind günstige Fahrt- und Flugtarife und preiswerte Unterbringungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Antragsteller sollten das ausländische Partnerinstitut möglichst persönlich kennen; allerdings werden Reisen zur Vorbereitung von Anträgen von der Stiftung nicht finanziert.