Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) legt Basisstudie zu Programmen zirkulärer Migration vor: Erste rechtliche und institutionelle Voraussetzungen bestehen bereits.
Die Studie "Gute Grundlagen: Das deutsche Aufenthaltsrecht und Möglichkeiten der Umsetzung vonProgrammen zirkulärer Migration" wurde von der Robert Bosch Stiftung gefördert und zeigt auf, dass zirkuläre Migrationsprogramme an Erfahrungen mit seit vielen Jahren laufender temporärer Zuwanderung nach Deutschland anknüpfen könnten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des SVR. Die Studie finden Sie zum Download unter dem Link http://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2011/09/svr-info-zirkulare-migration-rechtliche-fragen.pdf.
Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören acht Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Vodafone Stiftung und ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresbericht veröffentlicht.
Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Klaus J. Bade (Vorsitzender), Prof. Dr. Ursula Neumann (Stellv. Vorsitzende) sowie Prof. Dr. Gianni D’Amato, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Prof. Dr. Heinz Faßmann, Prof. Dr. Yasemin Karakasoğlu, Prof. Dr. Christine Langenfeld, Prof. Dr. Ludger Pries, Prof. Dr. Werner Schiffauer.