Niedersächsisches Vorab

Stichtag 1. Dezember 2013: Niedersachsen-Professur 65 plus
Dechiffriert die Kultur des Alten Orients: Annette Zgoll im Projektionsbild einer babylonisch-assyrischen Keilschrift (Foto: Tobias Brabanski).

Mit dem "Niedersächsischen Vorab" werden ausschließlich Forschungsvorhaben an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen in Niedersachsen unterstützt.

Ziel des Förderangebots

Mit diesem Förderangebot soll Niedersachsen als Wissenschaftsstandort gestärkt werden. Daher ist satzungsgemäß ein festgelegter Teil der zur Verfügung stehenden Fördermittel an wissenschaftliche Einrichtungen im Land Niedersachsen zu vergeben. Über die Vergabe der Fördermittel im „Niedersächsischen Vorab“ entscheidet das Kuratorium auf der Grundlage von Vorschlägen der Niedersächsischen Landesregierung.

Förderangebot

Das "Niedersächsische Vorab" strukturiert sich in sechs Förderlinien:

  • Holen & Halten
  • Forschungsverbünde und Forschungsschwerpunkte
  • Neue und sich entwickelnde Forschungsgebiete
  • Drittmittel für Niedersachsen
  • Exzellenzinitiative
  • Forschungskooperation Niedersachsen und Israel

Alle sechs Förderlinien sehen Ausschreibungs- oder Auswahlverfahren vor, die von der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen und der VolkswagenStiftung begleitet werden.

Weitere Informationen zu den Förderlinien sowie zur Antragstellung finden sich auf den Webseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Für eine der aktuellen Ausschreibungen (s. unten) sind die Anträge über das elektronische Antragsportal der VolkswagenStiftung einzureichen.

Ausschreibung: Niedersachsen-Professur – 65 plus, Stichtag: jeweils 1. Dezember eines Jahres

Exzellente Forschung kannte noch nie Altersgrenzen. Deshalb wird mit dem Förderangebot "Niedersachsen-Professur – 65 plus" herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglicht, auch über die gesetzliche Altersgrenze hinaus in Forschung und Lehre an niedersächsischen Hochschulen tätig zu sein. Das Programm ist Teil der Förderlinie "Holen & Halten".

Weitere Informationen zu Ausschreibungsbedingungen sowie zur Antragstellung finden sich unter Information zur Antragstellung (pdf). Anträge werden in elektronischer Form über das Antragsportal eingereicht.

Ausschreibung: Forschungsprofessuren (FH!)

Das Förderangebot umfasst zwei Varianten:

Die Förderung von Neuberufungen, bei denen die Lehrverpflichtung reduziert und dafür die Möglichkeit geboten wird, drei Jahre lang einen neuen Forschungsschwerpunkt aufzubauen. Die Hochschule verpflichtet sich, bei positiver Evaluation den Forschungsschwerpunkt weiter zu führen.

Reduzieren der Lehrverpflichtung von bestehenden Professuren für drei Jahre, die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber baut einen Forschungsschwerpunkt auf oder aus. Die Förderung bezieht sich auf Finanzierung einer Lehrvertretung und/oder von Forschungspersonal.

Stichtag für diese Ausschreibung war der 15. März 2013. Derzeit ist keine Antragstellung möglich.

Hintergrund

Nach § 8 Abs. 2 der Satzung der VolkswagenStiftung setzt sich das "Niedersächsische Vorab" aus drei Vermögensmassen zusammen: Es umfasst zum einen den Gegenwert der jährlichen Dividende auf nominal 77,3 Millionen Euro VW-Aktien, der der VolkswagenStiftung aus der Beteiligung des Landes Niedersachsen an der Volkswagen Aktiengesellschaft zusteht, ferner den Ertrag aus der Anlage von 35,8 Millionen Euro aus einem Vertrag mit dem Land Niedersachsen von 1987 sowie zehn Prozent der übrigen zur Verfügung stehenden Fördermittel.